Zum Inhalt springen

Zum Schreiben von Hansi Hammer

Lieber Hansi Hammer

DANKE, aber leider kommt es immer anders als man denkt.

In diesem einen Punkt müssen wir Dir, Ex-Bgm. Hansi Hammer, in deinem Schreiben recht geben!

Dass Du jetzt gekränkt bist, können wir verstehen.

Jedoch müssen wir dazu feststellen und dies wurde uns auch immer unmissverständlich von der Großkleiner ÖVP” entgegengeschleudert!

Dass die ÖVP und nur die ÖVP das Sagen hat!! „Wir von der ÖVP haben 10 Mandate und wir sagen wohin der Zug fährt, war dein, Hansi, meist erstes und letztes Argument.

Also lieber „Hansi” dich hat deine eigene Fraktion abgewählt. Aber könnte es sein, dass du auch für die eigene ÖVP – Familie nicht mehr tragbar warst?

Wir von der ULG sind nach unserem Gelöbnis nach verpflichtet, Missstände in der Gemeindeführung aufzuzeigen, um möglichen Schaden von der Gemeinde und deren Bewohner hintan zuhalten.

Zu den einzelnen Themen:

Schulstraße: Bgm. Hammer wurde im Frühjahr schon erinnert, dass er sich rechtzeitig um notwendige Grundstücksablösen kümmern müsse! Auch wurde mit Bgm. und den Gemeinderäten vereinbart, dass die Bauarbeiten bis auf das Bepflanzen der Grünanlage zu Schulbeginn fertig sein müssen. Das wurde uns auch zugesichert. Aber, wie eingangs erwähnt, „es kommt immer anders als man denkt” Oder sind hier, wie schon des Öfteren in der Zeitung über Großklein zu lesen, „Ja da sind Fehler passiert, …(Kleine Zeitung)”

Feuerwehr Neubau: Ergänzend müssen wir dazu festhalten, dass der Teilungsplan erst heuer erstellt wird oder wurde. Ex Bgm Hammer hätte das Projekt nicht genehmigen dürfen bevor es nicht eine Vereinigung der Grundstücke oder einen Pachtvertrag gibt. (Vereinigung nach Vermessungsgesetz) Nach unserem Wissen, muss dazu gesagt werden, dass das auch nach Richtigstellung (wie im Gesetz mit „Heilung” bezeichnet) eine strafbare Handlung darstellt.

Flächenwidmungsplan und OEK Beim Vorwurf, dass der Gemeinde Schaden zugefügt wurde oder werde, muss man hier schon nachfragen, warum sich jetzt nach der Volksanwaltschaft auch das Höchstgericht mit den Beschlüssen des Gemeinderates rund um den Flächenwidmungsplan befasst. Auch ein Rechtsanwalt wurde dafür verpflichtet um weiteren Schaden von der Gemeinde und an den Gemeinderäten abzuhalten.

Scheitz-Haus-Kauf. Auch hierzu gibt es ein Gedächtnisprotokoll, woraus hervorgeht, dass du, Hansi Hammer, dieses Grundstück von der Gemeinde erwerben hast lassen, um vorwiegend eine Zufahrt zu den dahinterliegenden Grundstücken zu bekommen.

Zur Aussage, dass die ULG nur gefordert habe, sei hier noch festgehalten

Wie hast du dir das vorgestellt? Sollte die ULG zu allem Ja und Amen sagen? Wenn du lieber „Hansi” mehr Verständnis für demokratische Politik aufgebracht hättest, dann hättest du auch wissen müssen, dass die Oppositionsparteien mit ihren von der Bevölkerung gewählten Mandataren, auch brauchbare Vorschläge einbringen und auch gute Ideen liefern.

Du lieber „Hansi” hast unter deiner ÖVP Führung meist nicht einmal eine Diskussion zugelassen.

Es sind auch viele positive Tätigkeiten in unserer Gemeinde gelungen, aber mit Einbeziehung der Opposition und der Bevölkerung von Großklein, wären, so glauben wir, noch mehr Projekte gelungen.

Ich kann dir lieber „Hansi” aber versichern, dass die Mandatare der ULG mit allen Parteien eine hochwertige Arbeit für unsere Gemeinde leisten werden.

Ihr Team der ULG