Das Jahresendfest wurde bereits im Römischen Reich gefeiert, erstmals zu Beginn des Jahres 153 v. Chr., als der Jahresbeginn vom 1. März auf den 1. Januar verschoben wurde.
Die Feuerfeste am Jahreswechsel gehen auf die Germanen zurück. Im deutschsprachigen Raum wird am Silvestertag mit einem Guten Rutsch gegrüßt.
Zum Jahreswechsel um Mitternacht wird meist mit Feuerwerk, Böllern und Glockengeläut gefeiert. Das Feuerwerk sollte im vorchristlich-animistischen Glauben früher „böse Geister“ vertreiben, drückt aber heute auch Vorfreude auf das neue Jahr aus. Bei privaten Silvesterfeiern sind das Öffnen einer Flasche Sekt zum Jahreswechsel weit verbreitet.
Das österreichische Pyrotechnikgesetz von 2010 verbietet in § 38 Abs. 1 „die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände […] im Ortsgebiet“. Um die private Verwendung von Feuerwerk – etwa zu Silvester – zu ermöglichen, kann die Gemeinde unter Vorgabe eines Zeitrahmens „bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind“.
Bitte beachten sie auch unsere Tiere die mit den Lärm nichts anzufangen wissen und daher auf der Flucht sind.
Wir von der ULG wünschen allen einen guten Rutsch ins Jahr 2021.
Beachten sie Bitte die Corona Schutzmaßnahmen und bleiben sie Gesund!