Bis zur Ära des Bgm. Zirngast war es im Gemeinderat gelebte Praxis jeweils unter dem Tagesordnungspunkt Allfälliges – dem Bedarf entsprechend – mündlich Anfragen zu stellen. Dies ist jetzt nicht mehr erlaubt. Bgm. Zirngast hält sich genau an die Gemeindeordnung, und es ist jedem Gemeinderat nur mehr erlaubt 2 kurze Fragen zu stellen.
Es gibt jedoch sehr oft viel mehr an Fragen und Anregungen die im Zuge einer Gemeinderatssitzung besprochen werden könnten, ohne diese auf „die lange Bank“ zu schieben.
Nach Aussage des Bgm. Zirngast sollen weitere Fragen nur mehr schriftlich eingebracht werden, auf die dieser dann möglicherweise nach seinem Dafürhalten früher oder später antwortet. Dies betreffend soll es angeblich auch schon vorgekommen sein das man Zeit verstreichen habe lassen und auf eine Beantwortung auch „vergessen“ wurde.
Ist das der Sinn einer möglichen gemeinsamen verantwortungsvollen Gemeindearbeit ?.
Es musste bedauerlicherweise weiteres auch mehrfach festgestellt werden, dass auf vieles einfach vergessen wurde und man sich nicht erinnern könne, da „gewisse Sachen“ auch nicht in das Protokoll aufgenommen wurden … !
Hinweisen möchte hier GR. Schwindsackl jedoch auf jenen Umstand das Bgm. Zirngast Ihn quasi „hin und wieder“ erlaubt auch ein paar Fragen mehr zu stellen, wofür Ihn persönlich hiermit gedankt sein mag, und den Gemeindebürger: innen zu Gute kommt !