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Gewichtsbeschränkung auf 7,5 to.

Für eine Gewichtsbeschränkung auf 7,5 to. – ausgenommen Anrainerverkehr und Zustelldienste-  im Bereich Glaserweg / Kreuzung Süß bis Kreuzung L 661  sind die dortigen Bewohner mit einer Unterschriftenlisten an die ULG Großklein herangetreten, welche am 06. Juni 2021 einen entsprechenden Antrag eingebracht haben.  Die Reaktion des damaligen Bgm. Hammer ( ÖVP )  war lediglich seine Aussage :  “  wenn die was wollen sollen sie selber kommen“  was große Bestürzung unter den Betroffenen auslöste … !  Auch der jetzige Bgm. Zirngast hatte bereits als Gemeinderatsmitglied zu dieser Zeit Kenntnis von diesem Anliegen und hatte nun jahrelang Zeit sich um dieses Anliegen zu kümmern und eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen … !

Über den derzeitigen Stand wurde die ULG Großklein noch nicht Informiert.

Deshalb :   Bei Sorgen und Anliegen wenden Sie sich an die ULG Grossklein, den wir sind für alle Bürgerinnen und Bürger  da und werden uns um Ihre Anliegen weiter bemühen, denn für uns bei der ULG Grossklein  ist nichts zu klein und auch kein Problem zu groß !!!

Fortsetzung folgt in Kürze …………………….