eine schwierige Sache oder doch lösbar ?
Da sich die ULG Grossklein bereits seit längerem für eine 50 km/h. Beschränkung im Bereich Nestelbachstraße einsetzt um eine Erleichterung für die leidgeprüften Anwohner zu erwirken, und keinerlei „Aktivitäten“ seitens des Bgm. Zirngast festzustellen waren, fragte die ULG Grossklein am 29.Jän. 2024 abermals nach. Vom Bgm. Zirngast erhielt man damals nur die Auskunft das es sich hier um einen „eigenen Wirkungskreis“ handeln würde für den die BH. Leibnitz zuständig wäre. Wir alle wissen das ein Amt ohne diesbezüglichen Antrag nicht von selbst aktiv wird, und wäre es unserer Meinung nach ein Leichtes hier seitens des Bgm. als Gemeindevertretung einen entsprechenden Antrag bei der BH. Leibnitz einzubringen , welcher dort sicher zeitnah auch behandelt werden würde … !
Zur Zeit hat die ULG Grossklein keinerlei Kenntnis über den dzt. Stand, doch wir „bleiben dran“ … !
Weiters wurde auch für den Bereich Karberg vom GR. Thünauer ( ULG Grossklein ) bereits am 25. März 2024 ein Antrag auf Erweiterung der 30 km/h Zone mit einem Dringlichkeitsantrag eingebracht. Daraufhin gab es einen einheitlichen Beschluss ein Ermittlungsverfahren hierfür einzuleiten.
Am 05.Juli 2024 fragte GR. Thünauer ( ULG Grossklein ) abermals nach dem Stand, und bekam die Auskunft das die Angelegenheit beim Ingenieurbüro DI. Bauer „liegen würde“, und Bgm. Zirngast würde hier nachfragen.
Es stellt sich hier für viele die Frage ob Geschwindigkeitsbeschränkungsangelegenheiten für höhergelegene Gemeindegebiete einen anderen Instanzenweg benötigen … ?
Deshalb : Bei Sorgen und Anliegen wenden Sie sich an die ULG Grossklein, den wir sind für alle Bürgerinnen und Bürger da und werden uns um Ihre Anliegen weiter bemühen, denn für uns bei der ULG Grossklein ist nichts zu klein und auch kein Problem zu groß !!!
Fortsetzung folgt in Kürze …………………….